Mäharbeiten an Gewässern II. Ordnung und Hochwasserschutzanlagen 2025
Im Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme werden jährlich an verschiedenen Gewässern II. Ordnung sowie an Hochwasserschutzanlagen Mäharbeiten zum Freihalten des Abflussprofils und für den Rückhalt durchgeführt. Dabei wird zwischen der regulären Sohl- und Ufermahd des gewässerbegleitenden Aufwuchses (ausgenommen Schilfzonen) und der gezielten Schilfmahd unterschieden.
Die reguläre Mahd wird in der Regel im Zeitraum von Juni bis Oktober durchgeführt. Durch gezielte Mäharbeiten an den Abflussprofilen (abschnittsweise/wechselseitig/usw.) können unterschiedliche Vegetationsstrukturen in den Fließgewässern geschaffen werden. Die Biodiversität wird grundhaft gestärkt. Insbesondere in den Gewässerrandbereichen entstehen dadurch Rückzugsgebiete, die von Vögeln, Amphibien und Insekten genutzt werden können.
Im Gegensatz zur regulären Mahd darf die Schilfmahd gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis zum 30. September vorgenommen werden. Dabei sind zwingend die nach BNatSchG geschützten Biotope im Rahmen der Gewässerunterhaltung zu beachten. Eingriffe durch den Gewässerunterhalter können nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgen, um stark abflusshemmende Schilfbestände zu verringern und eine ausreichende Abflusskapazität sicherzustellen.
Bei Hochwasserschutzanlagen wie z.B. Deichen oder Hochwasserrückhaltebecken ist die Mahd stets so auszuführen, dass weder die Standsicherheit noch die Funktionsfähigkeit der Anlagen negativ beeinträchtigt werden. Eine übermäßige Durchwurzelung durch Gehölze oder Schilf gilt es zu vermeiden.
Die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 geben Aufschluss über den voraussichtlichen Ausführungszeitraum der verschiedenen Mäharbeiten im Jahr 2025. Dabei ist die Einhaltung dieser Zeiten sehr stark abhängig von den Witterungsverhältnissen, den zur Verfügung stehenden Beschäftigten und der landwirtschaftlichen Nutzung der gewässerbegleitenden Grundstücke. Insofern kann es in Bezug auf die genannten Termine zu geringfügigen Abweichungen kommen, sie sind daher als grundsätzliche Orientierungshilfe zu verstehen.
Tabelle 1: Übersicht reguläre Mahd 2025 |
Tabelle 2: Übersicht Schilfmahd 2025 |
Erfurt, den 16.07.2025