Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Jahr 2026
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Frühjahr 2026 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragter des GUV Gera/Gramme sind der Verbandsingenieur des GUV Gera/Gramme, Herr Tino Möbius (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 01-01/2025-U vom 04.02.2025) und als Schaubeauftragter, Herr Johannes Kaps (Beschluss der Verbandsversammlung 08-03/2025 vom 25.11.2025) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die jeweilige Verbandsschau des GUV Gera/Gramme kann der Übersicht zu den Einzelterminen entnommen werden. Herrn Möbius erreichen Sie unter 0361/6551886 und Herrn Kaps unter 0361/6551882.