Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2024
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme mit Sitz in Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) vom 28.05.2019, des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28.05.2019 und des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 in der jeweils geltenden Fassung. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Rechtliche Grundlage der Verbandstätigkeit ist die am 04.11.2019 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2019 veröffentlichte Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme sowie die im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2022, 03/2024 und 04/2025 veröffentlichte 1. bis 3. Änderungssatzung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forste über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) aufgestellt.
Gemäß Teil B I, Punkt 6.3 der VV-GUzO gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Fortführung der Verbandstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
In der Sitzung des Vorstandes des GUV Gera/Gramme am 01. April 2025, hat dieser mit Beschluss – Nr. 3-05/2025 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024, dem aufgestellten Jahresabschluss zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, gemäß VV - GUzO Teil B I Nr. 7.3 und Nr. 7.4, erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH.
Mit Datum vom 16. Mai 2025 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2024 übergeben.
Der Vorstand hat daraufhin in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 mit Beschluss – Nr. 4-10/2025 die Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 festgestellt und dem Vorschlag der Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahres 2024 zugestimmt.
Der geprüfte Jahresabschluss wurde gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV - GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung am 16.7.2025 bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Kenntnis eingereicht.
Am 28. Oktober 2025 hat der Vorstand mit Beschluss – Nr. 7-19/2025 beschlossen, der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2024 mit der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung am 25. November 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. November 2025 mit Beschluss – Nr. 06-03/2025 (VV) dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag des Vorstandes die Zustimmung erteilt.
Unter nachstehendem Link kann das Dokumente zum Jahresabschluss 2024 eingesehen werden:
Erfurt, im Februar 2026
Heiko Koch
-Verbandsvorsteher-