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Maßnahme

Schaffung einer naturnahen Gewässerstruktur bzw. Initiierung einer naturnahen (Eigen-) Entwicklung des Marbaches in Erfurt – Offenlegung im Bereich der ehemaligen Bahntrasse

ELER Thüringen, Förderperiode 2014 – 2020

Beschreibung des Vorhabens

Der Marbach ist ein Gewässer 2. Ordnung im nördlichen Stadtgebiet von Erfurt. Auf einer Länge von 1,3 km verläuft er parallel der Straße der Nationen. Die etwa 1200 m lange Verrohrung verhindert den Austausch des Fließgewässers mit seinem natürlichen Gewässerumfeld sowie dem Grundwasserkörper. Er wirkt als Wander- und Ausbreitungsbarriere für Kleinstorganismen.

Ziel der Offenlegung ist die Renaturierung des Gewässerabschnittes und damit die Einbindung des Gewässers in ein Naherholungsgebiet. Die Forderungen gemäß Gewässerrahmenplan sollen insgesamt umgesetzt werden.

Ziel des Vorhabens

Der Marbach soll in ein naturnäheres, in den öffentlichen Grünstrukturen der Stadt erlebniswirksames Gewässer verwandelt werden. Dabei sind die vorhandenen Defizite im Einklang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu bringen und zu beseitigen.

Folgende Entwicklungsziele sind in der weiteren Planung vorgesehen:

  • Wiederherstellung der Biotopfunktion des Fließgewässers

  • Verbesserung von Gewässerstruktur und ökologischer Durchgängigkeit
  • Erhalt und Verbesserung des Hochwasserschutzes
  • Verbesserung der Vorflut für Oberflächenwasser
  • Erhalt günstiger Grundwasserflurstände im bebauten Stadtgebiet
  • Schaffung eines erlebniswirksamen Freiraumelements in die Freiraum- und Grünzuggestaltung der nördlichen Geraaue
  • Verbesserung der Naherholungsfunktionen
  • Erhalt und Förderung einer effektiven und angenehm nutzbaren Infrastruktur (Erhalt von Wegebeziehungen über den offenen Marbach)
  • Erleichterung der geregelten Gewässerunterhaltung

Zuwendungsbescheid

Zuwendungsbescheid über die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)

Vorhaben-Nr.: 2018 GZ 0010

Fördergegenstand: Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen bzw. Initiierung einer naturnahen (Eigen-) Entwicklung

Fördersatz: 50 %